Verhaltensregeln in der Gruppe

Aktuelle gültige Fassung der Gruppenregeln vom 5.10.2023 (PDF)

Hier ein Entwurf, keine gültige Fassung.

  1. Privatsphäre
    Wenn man mit Außenstehenden über die Gruppe sprechen möchte, darf nichts, was man erzählt, einen Rückschluss auf eine bestimmte Person in der Gruppe zulassen. Das bedeutet unter anderem: keine Namen, keine Adressen, keine genaue Personenbeschreibung… eben alles, was jemandem erlauben würde, herauszufinden, wer diese Person ist.
  2. Keine Politik, keine Religion
    In unserer Gruppe soll es um Selbsthilfe gehen, um Autismus und alles, was damit zusammenhängt. Natürlich hat das auch eine politische Dimension. Aber wir beschränken uns auf die direkten Zusammenhänge mit Bezug auf Erfahrungen von teilnehmenden Autist:innen, um eine religiöse oder politische Prägung der Gruppe zu verhindern. So kann sie für alle Autist:innen offen bleiben.
  3. Von sich sprechen und andere von sich sprechen lassen.
    Jede:r Autist:in macht andere Erfahrungen. Manche überschneiden sich, andere nicht. Wir respektieren, was andere erleben, und können so auch erwarten, dass andere respektieren, was wir erleben.
  4. Nicht die Probleme der anderen lösen.
    4.1. Wir sind eine Selbsthilfegruppe. Das bedeutet, dass wir Erfahrungen, Tipps und Tricks austauschen und Beistand leisten können. Wir konzentrieren uns aber nicht darauf, die Probleme der anderen zu lösen, sondern darauf, diese Ressourcen zu nutzen, um uns um unsere eigenen Probleme zu kümmern.
    4.2. Manchmal hat man das Gefühl, das Problem einer anderen Person wäre sehr einfach zu lösen. Das kann für die Person, die gerade mit dem Problem kämpft, verletzend sein, weil sie sich dann nicht gesehen und ernst genommen fühlt. Wir lassen jedem seine Zeit und bleiben auch für andere Lösungsansätze offen.
  5. Verantwortung für sich selbst übernehmen.
    5.1. Das bedeutet, dass wir Konflikte offen ansprechen, konstruktives Feedback austauschen und annehmen und uns bewusst sind, dass wir – egal, was in der Gruppe besprochen wurde – immer die volle Verantwortung für die Entscheidungen tragen, die wir für uns selbst treffen.
    5.2. Bei Überforderung erkennen wir unsere Grenzen und handeln entsprechend. Bei akuten Krisen holen wir uns professionelle Hilfe. Bei Verhinderung – egal aus welchen Gründen – melden wir uns von der Gruppe ab, damit die anderen sich auf die Gruppengröße und die anwesenden Personen einstellen können.
  6. Wir pflegen einen respektvollen Umgang und werten nicht.
    6.1. Wir lassen andere aussprechen.
    6.2. Wir achten möglichst darauf, über uns und nicht über andere zu sprechen. (Beispiel: „Ich bin sehr traurig geworden, als ich die Geschichte gehört habe…“ statt: „Was du sagst, macht mich traurig.“)
    6.3. Wir bewerten die Aussagen und Gefühle der anderen nicht. (Beispiel: „Es ist schwierig für mich, das zu hören“ statt: „Es ist schlimm, dass du traurig bist.“)
  7. Mobile Endgeräte
    7.1. Mobile Endgeräte wie Smartphones, Mobiltelefone, Tablets und andere Empfangsgeräte etc. sind während der regelmäßigen Gruppentreffen unsichtbar sowie laut- und vibrationslos gestellt. Smartwatches dürfen getragen werden, sollen aber laut- und vibrationslos gestellt sein und nicht ablenken.
    7.2. Sollten Benachrichtigungen von Empfangsgeräten notwendig sein, wird die Gruppe zu Beginn vom Teilnehmenden darüber informiert. Sollte der Fall eintreten, verlässt die/der Teilnehmende kommentarlos den Raum und führt das Ferngespräch dann im Flur oder Treppenhaus weiter.
    7.3. Während der Gruppe sind wir uns selbst und den anderen gegenüber achtsam und konzentrieren uns auf die Gruppe.
    7.4. Ton- und Bildaufnahmen der Teilnehmenden sind während der Treffen sind nicht erlaubt.
  8. Beteiligung
    Wir bringen uns solidarisch, unseren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend, in die Gruppe ein.
    8.1. Es ist wichtig, nicht zu vergessen, dass es die Gruppe nur gibt, weil wir sie machen. Deshalb achten wir darauf, mitzuwirken. Dazu gehört sowohl die Verantwortung für sich zu tragen, die Gruppenregeln einzuhalten aber auch sich für die Veranstaltungen an- und abzumelden.
    8.2. Diese Gruppe wird von allen getragen, die zu ihr kommen. Die Teilnahme ist kostenlos und soll es auch bleiben. Deshalb sollten alle, die kommen, auch dabei mithelfen, dass es so bleiben kann, indem sie sich so einbringen, wie sie es eben können. Weder soll Druck entstehen, mehr zu machen, als man kann, noch dürfen diejenigen übersehen werden, die schon sehr viel machen
  9. Ausleihbare Medien
    9.1. Allen Mitgliedern steht in der Kontaktstelle eine Auswahl an Medien (Bücher, Magazine, etc.) zur Verfügung, die kostenlos ausgeliehen werden können. Die Leih- und Rückgabe wird protokolliert. Eine Liste der verfügbaren Titel wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
    9.2. Bitte geht sorgfältig mit dem Material um und bringt die ausgeliehenen Medien innerhalb von zwei Monaten zurück, damit auch andere Mitglieder davon profitieren können.
    9.3. Sollte etwas beschädigt oder verloren gehen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.
    9.4. Sollten seitens der Bibliothek der Selbsthilfekontaktstelle Kempten abweichende Regeln gelten, so gelten diese in ihrer aktuellen Fassung.
  10. Umgang mit Räumlichkeiten und Ausstattung, Zugang
    10.1. Wir nutzen die Räume gemeinschaftlich und möchten, dass sich alle wohlfühlen. Wir gehen sorgsam mit der Einrichtung, den Sanitäranlagen und allen zur Verfügung stehenden Materialien um.
    10.2. Die Räume sind nach der Nutzung im bei Ankunft vorgefundenen Zustand zu hinterlassen. Benutztes Geschirr ist in die Geschirrspülmaschine zu stellen, Stühle aufzuräumen, Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
    10.3. Wer einen Schlüssel bekommt, ist dafür verantwortlich, die Räume rechtzeitig zu öffnen und sicher abzuschließen. Den Schlüssel darf man nur nach Rücksprache mit dem Schlüsselverantwortlichen oder den Ansprechpartner:innen weitergeben.
    10.4. Der/die Schlüsselverantwortliche informiert die Gruppe rechtzeitig, wenn er/sie nicht da ist. Die Person sichert die Weitergabe des Schlüssels an eine vertrauenswürdige Person.
    Falls auch die stellvertretende Person fehlt, sorgt sie dafür, dass der Schlüssel beim nächsten Treffen an jemand anderen weitergegeben wird und informiert den Schlüsselverantwortlichen darüber.
    So ist immer sichergestellt, dass die Räume geöffnet werden können.
    10.4. Defekte, Probleme, Schäden und Schlüsselverluste melden wir unverzüglich den Ansprechpartner:innen.
  11. Digitale Infrastruktur
    Es bestehen zusätzliche Regelungen, welche die digitale Infrastruktur betreffen.